Was hat sich bei Bankeinlagen ausländischer Staatsangehöriger in Russland geändert? Neue Regeln für den Zugriff auf Guthaben
Für Menschen, die in Russland leben oder einen Umzug nach Russland planen, kann eine Bankeinlage ein wichtiges Finanzinstrument sein. Darauf können Ersparnisse, Geld für Miete oder einen Immobilienkauf, Mittel für laufende Ausgaben oder eine finanzielle Reserve liegen.
Deshalb sind Änderungen beim Zugriff auf diese Gelder nicht nur eine juristische Frage. Entscheidend ist, ob der Einleger weiterhin frei über sein Geld verfügen kann und was zu tun ist, wenn die Bank das Sonderverfahren bereits angewendet hat.
Im Jahr 2026 wurden die Regeln für ausländische Einleger mehrfach geändert.
Seit dem 1. Juni fielen Bankeinlagen unter ein Sonderverfahren, das in bestimmten Fällen eine Überweisung von Geldern auf Konten des Typs „C“ vorsah. Das konnte dazu führen, dass ein ausländischer Einleger sein Geld nicht auf dem üblichen Weg erhielt.
Am 4. August änderte sich die Situation. Mit dem Präsidialerlass Nr. 550 wurden Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen aus diesem Sonderregime herausgenommen.
Mit anderen Worten: Die Regeln für Bankeinlagen ausländischer Staatsangehöriger sind weniger restriktiv geworden.
Um genau zu verstehen, was sich geändert hat, lohnt sich zunächst ein Blick darauf, was Konten des Typs „C“ sind und warum sie überhaupt genutzt wurden.
Was ist ein Konto des Typs „C“ und warum konnte Geld darauf überwiesen werden?
Ein Konto des Typs „C“ ist ein spezielles Bankkonto, das in Russland für bestimmte Transaktionen mit Geldern verwendet wird, die bestimmten Kategorien ausländischer Gläubiger zustehen.
Dieser Mechanismus wurde 2022 im Rahmen besonderer Regelungen für Zahlungen an bestimmte ausländische Personen eingeführt.
Gelder auf einem Konto des Typs „C“ können nicht so frei verwendet werden wie Guthaben auf einem gewöhnlichen Bankkonto. Für den Zugriff und die Verwendung gelten besondere Vorschriften und Beschränkungen.
Bis Juni 2026 fielen Bankeinlagen von Privatpersonen nicht unter das Sonderverfahren, das für diese Verpflichtungen galt.
Das änderte sich mit dem Inkrafttreten des Präsidialerlasses Nr. 377 vom 1. Juni 2026. Bankeinlagen wurden in den Anwendungsbereich des Sonderregimes aufgenommen.
Von diesem Zeitpunkt an konnten ausländische Einleger beim Erhalt von Geldern russischer Banken mit dem Mechanismus des Kontos vom Typ „C“ konfrontiert werden.
Warum wurden die Regeln erneut geändert?
Die Regelung von Bankeinlagen ausländischer Staatsangehöriger wurde 2026 in mehreren Schritten angepasst.
Wichtig ist: Das System der Konten des Typs „C“ wurde nicht vollständig abgeschafft. Die aktuelle Änderung betrifft eine ganz bestimmte Kategorie: Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen.
Am 4. August 2026 wurde der Präsidialerlass Nr. 550 unterzeichnet. Er änderte das zuvor geltende Verfahren und nahm Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen aus dem Sonderregime heraus.
Die Vorschriften unterscheiden nun zwischen verschiedenen Arten von Verpflichtungen.
Für bestimmte Verpflichtungen gegenüber ausländischen Gläubigern gelten die Sonderregeln weiterhin. Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen unterliegen diesem Verfahren hingegen nicht mehr.
Für Einleger ist das die wichtigste Änderung: Die ausländische Staatsangehörigkeit allein führt nach diesen Vorschriften nicht mehr dazu, dass eine Bankeinlage dem Regime eines Kontos vom Typ „C“ unterliegt.
Was bedeutet das in der Praxis für ausländische Staatsangehörige?
Die zentrale Frage ist einfach: Was passiert jetzt mit dem Geld?
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger eine Einlage bei einer russischen Bank eröffnet oder bereits besitzt, bedeutet der Erlass Nr. 550, dass diese Einlage nicht mehr unter das Sonderregime fällt.
Anders gesagt: Eine Bank sollte dieses Verfahren nicht allein deshalb anwenden, weil der Einleger ausländischer Staatsangehöriger ist.
Anders kann die Situation aussehen, wenn das Geld bereits auf ein Konto des Typs „C“ überwiesen wurde.
Ein Beispiel: Ein ausländischer Staatsangehöriger hatte eine Einlage bei einer russischen Bank. Nach Inkrafttreten der früheren Regelung überwies die Bank den ihm zustehenden Betrag auf ein Sonderkonto. Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert.
Das Geld verschwindet dadurch nicht und wird auch nicht Eigentum der Bank. Wie der Einleger konkret darauf zugreifen kann, sollte jedoch direkt mit der Bank geklärt werden.
Für Gelder, die zwischen dem 1. Juni und dem 4. August 2026 auf ein Konto des Typs „C“ überwiesen wurden, ist eine Auszahlung in Rubel möglich.
Wenn das auf Ihren Fall zutrifft, sollten Sie sich daher zunächst an Ihre Bank wenden und klären, wie die Auszahlung konkret abgewickelt wird.
Für wen gelten die neuen Regeln?
Die Änderungen betreffen in erster Linie ausländische Privatpersonen mit Bankeinlagen bei russischen Banken.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- ausländische Staatsangehörige, die dauerhaft in Russland leben;
- Personen, die sich vorübergehend im Land aufhalten;
- ausländische Staatsangehörige, die einen Umzug nach Russland planen und bereits ein russisches Bankkonto eröffnet haben;
- Einleger, die Ersparnisse bei einer russischen Bank halten, unabhängig von ihrem ständigen Wohnsitz.
Der Erlass enthält außerdem Änderungen für russische Niederlassungen, Repräsentanzen und andere Einheiten ausländischer Organisationen, die in Russland registriert sind.
Der neue Erlass sollte jedoch nicht weiter ausgelegt werden, als es sein tatsächlicher Anwendungsbereich vorsieht.
Konten des Typs „C“ wurden nicht vollständig abgeschafft.
Handelt es sich um ein ausländisches Unternehmen oder um eine andere Kategorie ausländischer Gläubiger, muss gesondert geprüft werden, ob das Sonderverfahren weiterhin gilt.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Einlage bei einer russischen Bank haben?
Für die meisten Einleger bedeutet die Gesetzesänderung nicht, dass sie ihr Konto dringend schließen oder zwingend etwas unternehmen müssen.
Es ist dennoch sinnvoll zu prüfen, wie die neuen Regeln auf den eigenen Fall angewendet werden.
Wenn Ihre Einlage normal funktioniert
Wenn Sie ohne Einschränkungen auf Ihre Einlage zugreifen und sie verwalten können, reicht es in der Regel aus, die Informationen Ihrer Bank im Blick zu behalten. Der neue Erlass verpflichtet Sie nicht automatisch dazu, die Einlage zu schließen oder die Vertragsbedingungen zu ändern.
Wenn die Bank Ihr Geld bereits auf ein Konto des Typs „C“ überwiesen hat
In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Bank wenden und klären:
- ob sich die Gelder derzeit auf einem Konto des Typs „C“ befinden;
- ob die neuen Regeln darauf anwendbar sind;
- wie die Auszahlung abgewickelt wird;
- welche Unterlagen für den Erhalt des Geldes erforderlich sind.
Wenn Sie erst planen, eine Einlage zu eröffnen
Die neuen Regeln sollten auch bei der Wahl der Bank und des Finanzinstruments berücksichtigt werden. Bevor ein größerer Betrag eingezahlt wird, ist es für ausländische Staatsangehörige sinnvoll, die aktuellen Bedingungen der Bank für die Betreuung von Nichtresidenten zu prüfen.
Was hat sich für Menschen geändert, die einen Umzug nach Russland planen?
Bei einem Umzug in ein anderes Land werden finanzielle Fragen schnell Teil des Alltags.
Wohnkosten, Verkehr, Gesundheitsversorgung, Bildung und laufende Haushaltsausgaben müssen bezahlt werden. Deshalb gehört der verlässliche Zugriff auf das eigene Geld zu den grundlegenden Voraussetzungen für einen reibungslosen Start im neuen Land.
Klare Bankregeln sind Teil der Infrastruktur, die ausländische Staatsangehörige für das tägliche Leben in Russland benötigen.
Dass Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen nicht mehr unter das Sonderregime fallen, reduziert eine mögliche zusätzliche Einschränkung für ausländische Einleger.
Bankregeln sind allerdings nur ein Teil der finanziellen Seite eines Umzugs. Auch der aufenthaltsrechtliche Status, die steuerliche Ansässigkeit, die Einkommensquelle und die Art der jeweiligen Banktransaktion können die finanzielle Situation eines ausländischen Staatsangehörigen beeinflussen.
Was hat sich insgesamt geändert?
Seit dem 4. August 2026 unterliegen Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen nicht mehr dem Sonderregime, das die Nutzung von Konten des Typs „C“ vorsah.
Für die meisten ausländischen Einleger bedeutet das einen einfacheren Zugriff auf das eigene Geld und eine unkompliziertere Verwaltung der Einlagen.
Wenn Geld bereits auf ein Konto des Typs „C“ überwiesen wurde, muss der Fall gesondert geprüft werden. Eine Auszahlung in Rubel ist möglich, das konkrete Verfahren sollte jedoch mit der kontoführenden Bank abgestimmt werden.
Der Erlass Nr. 550 hebt nicht sämtliche Sonderregelungen für ausländische Staatsangehörige und Unternehmen auf. Er betrifft eine bestimmte Situation: Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen sowie die im Erlass genannten Kategorien ausländischer Organisationen.
Bei größeren Beträgen oder komplexeren Fällen sollte man sich daher nicht nur auf allgemeine Aussagen verlassen, sondern die konkrete Situation prüfen: Wann wurde die Einlage eröffnet? Wann wurden die Gelder überwiesen? Welchen rechtlichen Status hat der Kontoinhaber? Welches Verfahren wendet die Bank an?
Quellen
- Präsidialerlass Nr. 95 vom 5. März 2022 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“.
- Präsidialerlass Nr. 377 vom 1. Juni 2026, mit dem Bankeinlagen in den Anwendungsbereich des Sonderverfahrens aufgenommen wurden.
- Präsidialerlass Nr. 550 vom 4. August 2026, mit dem die Anwendung des Sonderverfahrens auf Bankeinlagen ausländischer Privatpersonen geändert wurde.
- Erläuterung der Bank von Russland vom 14. Juli 2026 zur Anwendung des Sonderverfahrens bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus Bankeinlagen.
