Aufenthaltserlaubnis nach Präsidialerlass Nr. 702: Was sich 2026 für ausländische Staatsangehörige ändert

Aufenthaltserlaubnis nach Präsidialerlass Nr. 702: Was sich 2026 für ausländische Staatsangehörige ändert

Warum die Änderungen für Aufenthaltserlaubnisse nach Erlass Nr. 702 wichtig sind

Mit dem Präsidialerlass Nr. 702 vom 19. August 2024 wurde ein besonderes Verfahren für ausländische Staatsangehörige geschaffen, die dauerhaft nach Russland ziehen möchten und traditionelle geistige und moralische Werte teilen.

Für viele Antragsteller ist die Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt, im Russischen als RVP bezeichnet, der erste Schritt zu einem langfristigen Leben in Russland.

Deshalb ist die Frage, was gegen Ende der Gültigkeitsdauer geschieht, weit mehr als eine Formalität. Wer dauerhaft in Russland bleiben möchte, muss rechtzeitig wissen, wann der nächste Antrag gestellt werden kann und wie sich unnötige Unterbrechungen des Aufenthaltsstatus vermeiden lassen.

Was ändert sich?

Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass bestimmte ausländische Staatsangehörige künftig eine neue RVP beantragen können, obwohl ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.

Das neue Verfahren gilt für ausländische Staatsangehörige, die mit einem Visum nach Russland eingereist sind und bereits über eine RVP verfügen.

Für den Antrag gilt ein klar definiertes Zeitfenster: Er kann frühestens sechs Monate und spätestens vier Monate vor Ablauf der bestehenden RVP eingereicht werden.

In der Praxis bedeutet das, dass Betroffene nicht mehr bis kurz vor dem Ende ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis warten müssen. Die Unterlagen können frühzeitig vorbereitet und der neue Antrag innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums gestellt werden.

Für Menschen, die weiterhin in Russland leben möchten, erleichtert das die Planung ihres Aufenthaltsstatus erheblich.

Bisher mussten Inhaber einer RVP nach Erlass Nr. 702 zwar ebenfalls rechtzeitig überlegen, auf welcher Grundlage sie anschließend in Russland bleiben wollten. Ein entsprechendes gesetzliches Zeitfenster für einen erneuten RVP-Antrag vor Ablauf der bestehenden Erlaubnis gab es jedoch nicht. Zudem konnte es erforderlich sein, bestimmte Nachweise erneut zu beschaffen.

Was geschieht mit der bisherigen RVP?

Sobald die neue Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt erteilt wird, verliert die vorherige RVP ihre Gültigkeit.

Es handelt sich also nicht um eine Verlängerung der bestehenden Aufenthaltserlaubnis, sondern um die Erteilung einer neuen.

Für den Inhaber sind deshalb zwei Zeitpunkte wichtig: das Ablaufdatum der bisherigen RVP und das Datum, an dem die neue Erlaubnis erteilt wird.

Bis die neue RVP tatsächlich ausgestellt ist, bleibt die bestehende Erlaubnis nach den geltenden Vorschriften weiterhin wirksam.

Bei einem erneuten Antrag ist kein neues Führungszeugnis erforderlich

Eine weitere praktische Erleichterung betrifft die einzureichenden Unterlagen.

Wer im Rahmen des neuen Verfahrens erneut eine RVP beantragt, muss nicht noch einmal eine Bescheinigung über das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung vorlegen.

Damit entfällt ein Dokument, das andernfalls erneut beschafft werden müsste, und die Vorbereitung eines Folgeantrags wird einfacher.

Von der Pflicht zur Vorlage dieses Nachweises sind außerdem befreit:

  • Kinder unter 14 Jahren;
  • Personen, die in Russland als Flüchtlinge anerkannt sind;
  • Personen, denen in Russland politisches oder vorübergehendes Asyl gewährt wurde;
  • ausländische Staatsangehörige, die auf Vertragsbasis in den Streitkräften der Russischen Föderation oder in anderen militärischen Verbänden dienen;
  • ehemalige Vertragssoldaten, die an Kampfhandlungen teilgenommen haben.

Eine weitere Änderung: strengere Regeln bei Vorstrafen

Gleichzeitig verschärft die neue Regelung die Folgen für ausländische Staatsangehörige mit einer noch nicht getilgten oder aufgehobenen Vorstrafe.

Eine solche Verurteilung wegen einer Straftat, die in Russland oder im Ausland begangen wurde, kann künftig Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.

Je nach Einzelfall kann sie einen Grund darstellen, die Erteilung zu verweigern oder einen bereits bestehenden Status zu widerrufen. Betroffen sein können:

  • eine Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt;
  • eine Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt zu Studienzwecken;
  • eine Aufenthaltserlaubnis.

Für ausländische Staatsangehörige, die einen langfristigen Status in Russland erwerben oder behalten möchten, ist das eine wesentliche Änderung.

Was gilt für bereits bestehende RVPs und Aufenthaltserlaubnisse?

Besonders wichtig sind die Übergangsregelungen für Personen, die bereits über eine gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.

Die neuen Widerrufsgründe werden nicht pauschal rückwirkend auf sämtliche früheren Sachverhalte angewendet.

Bei bereits bestehenden RVPs und Aufenthaltserlaubnissen gelten die neuen, mit strafrechtlichen Verurteilungen verbundenen Gründe für Straftaten, die nach Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen begangen werden.

Die Gesetzesänderung führt daher nicht automatisch dazu, dass eine bereits erteilte RVP oder Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit verliert.

Begeht ein ausländischer Staatsangehöriger allerdings nach Inkrafttreten der neuen Regeln eine Straftat, werden mögliche Folgen für seinen Aufenthaltsstatus bereits nach der neuen Rechtslage beurteilt.

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Das Gesetz wurde am 4. August 2026 unterzeichnet und offiziell veröffentlicht.

Die Änderungen gelten nicht sofort. Vorgesehen ist eine Frist von 180 Tagen ab dem Tag der offiziellen Veröffentlichung. Damit werden die neuen Bestimmungen voraussichtlich im Februar 2027 in Kraft treten.

Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften.

Für ausländische Staatsangehörige, die bereits in Russland leben und ihren weiteren Aufenthaltsstatus planen, ist daher nicht nur der Inhalt der neuen Regelungen wichtig, sondern auch ihr konkretes Inkrafttreten.

Wird ein Antrag noch vor diesem Zeitpunkt gestellt, richtet sich seine Bearbeitung nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen Übergangsbestimmungen.

Was Inhaber einer RVP aus den Änderungen mitnehmen sollten

Die Änderungen von 2026 geben berechtigten Inhabern einer RVP mehr Planungssicherheit. Bestimmte ausländische Staatsangehörige können künftig bereits vor Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis einen neuen Antrag stellen.

Auch das erneute Antragsverfahren wird in bestimmten Fällen einfacher, da keine neue Bescheinigung über das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung erforderlich ist.

Gleichzeitig werden die rechtlichen Folgen für ausländische Staatsangehörige mit einer noch nicht getilgten oder aufgehobenen Vorstrafe strenger.

Für Personen, die ihre RVP nach Präsidialerlass Nr. 702 erhalten haben, lässt sich daraus vor allem eines ableiten: Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis sollte nicht erst als letzter Termin betrachtet werden, an dem eine Entscheidung getroffen werden muss. Es ist vielmehr der Ausgangspunkt für die frühzeitige Planung des nächsten Aufenthaltsabschnitts in Russland.

Wenn sich die Gültigkeit Ihrer RVP dem Ende nähert, lohnt es sich, die möglichen nächsten Schritte rechtzeitig zu prüfen. Je nach persönlicher Situation kann das eine neue RVP, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere rechtliche Grundlage für den weiteren Aufenthalt in Russland sein.

Die Spezialisten von OKA Agency unterstützen Sie dabei, die verfügbaren Möglichkeiten zu prüfen und den nächsten Schritt im Aufenthaltsverfahren entsprechend Ihrer individuellen Situation vorzubereiten.

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